Besitz ist nicht gleich Besitz

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ECS ist eine öffentliche Gesundheitseinrichtung, die vom Gesundheitsministerium betrieben wird, um Patienten, die an der Hansen-Krankheit leiden, zu versorgen und zu behandeln und grundlegende Gesundheitsdienste für Nicht-Hansen-Fälle bereitzustellen. Seit 1930 nimmt es einen Teil von Lot 1936 in der Queen City des Südens ein. Auf der anderen Seite sind Ehepartner Tacio und Perl die titelgebenden Eigentümer von Lot Nr. 1936.





Die Ehegatten reichten gegen ECS und die anderen Bewohner des Grundstücks Nr. 1936 Räumungsklage ein. Die Ehegatten machten geltend, dass sie Aufforderungsschreiben verschickt hätten und den Bewohnern bis zum 15. April 2005 Zeit gegeben worden sei, die Räumlichkeiten zu räumen. Sie behaupteten ferner, dass sich die Bewohner trotz des Ablaufs der Frist geweigert hätten, zu räumen; daher waren sie gezwungen, die Klage beim Amtsgericht einzureichen.

In ihrer Antwort behaupteten die Bewohner, dass es sich um einen Fall der Wiedereinziehung des Besitzes handelte, der außerhalb der Zuständigkeit des Stadtgerichtshofs lag, da sie seit mehr als 70 Jahren im Besitz der Immobilie waren. Sie behaupteten auch, dass die Ehegatten der Laches schuldig seien, da es mehr als 60 Jahre gedauert habe, bis sie die Erteilung eines Torrens-Titels über das Anwesen beantragt hätten. Sie behaupteten auch, dass die Eigentumsurkunde der Ehegatten nichtig sei, da sie, die tatsächlichen Bewohner der Immobilie, nie über die Ausstellung informiert worden seien.



F: Welche Rechtsmittel stehen einer Person zur Verfügung, die den Besitz ihres Grundstücks zurückerhalten möchte? Ayala Land festigt Fußabdruck in der blühenden Stadt Quezon Kleeblatt: Das nördliche Tor von Metro Manila Schlechter Zustand der PH-Landwirtschaft für fehlgeleitete Politik verantwortlich gemacht

ZU: Dem Enteigneten stehen drei Rechtsmittel zur Verfügung: (1) eine Ausweisungsklage zur Wiedererlangung des Besitzes, sei es wegen ungesetzlicher Inhaftierung oder gewaltsamer Einreise; (2) accion publiciana oder accion plenaria de posesion oder eine Vollklage zur Wiedererlangung des Besitzrechts; und (3) accion revindicatoria oder eine Aktion zur Wiedererlangung des Eigentums.



F: Was ist der Hauptunterschied zwischen Auswurf und Accion publiciana?

ZU: Obwohl sowohl die Ausweisung als auch die Accion publiciana Maßnahmen sind, die speziell auf die Wiedererlangung des Besitzrechts gerichtet sind, weisen sie zwei unterschiedliche Unterschiede auf. Die erste ist die Anmeldefrist. Ausweisungsfälle müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Enteignung eingereicht werden. Dauert die Enteignung länger als ein Jahr, muss eine accion publiciana eingereicht werden.



F: Was ist das grundlegende Problem, das in einem Ausweisungsfall gelöst werden muss?

ZU: Es löst nur die Frage, wer das bessere Eigentumsrecht an der Immobilie hat. Das Besitzrecht bezieht sich in diesem Fall auf den tatsächlichen Besitz, nicht auf den legalen Besitz. Während einer Partei später nachgewiesen werden kann, dass sie aufgrund des Eigentums über das gesetzliche Eigentumsrecht verfügt, muss sie dennoch ein Ausweisungsverfahren einleiten, um einen tatsächlichen Eigentümer der Immobilie, der sich weigert, die Wohnung zu verlassen, enteignen zu können.

F: Unterscheidet sich Besitz vom Besitz?

ZU: Ja, rechtlich gesehen unterscheidet sich Besitz vom Besitz. Es ist richtig, dass ein eingetragener Eigentümer ein Eigentumsrecht an der Immobilie hat, da dies eines der Eigentumsmerkmale ist. Der eingetragene Eigentümer einer Immobilie ist ohne Zweifel zu ihrem Besitz berechtigt. Der Eigentümer kann die Immobilie jedoch nicht einfach demjenigen entreißen, der die Immobilie tatsächlich bewohnt. Um den Besitz wiederzuerlangen, muss er den geeigneten gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen, und sobald er sich für eine Klage entschieden hat, muss er die Bedingungen erfüllen, die für das Gelingen dieser Klage erforderlich sind.

Aus diesem Grund wird ein Ausweisungsfall nicht unbedingt zugunsten desjenigen entschieden, der einen Eigentumsnachweis für die betreffende Immobilie vorgelegt hat. In der Klage müssen wesentliche für den jeweiligen Ausweisungsfall maßgebliche Gerichtsstandstatsachen geltend gemacht und hinreichend nachgewiesen werden.

F: Hat das städtische Gericht die Befugnis, den Fall der Ausweisung zu verhandeln und zu entscheiden?

ZU: Nein, tut es nicht. Die Ehegatten haben nicht angegeben, wann der Besitz von ECS ursprünglich rechtmäßig war und wie und wann ihre Enteignung begann. Aus der Klage geht lediglich hervor, dass die Tätigkeit von ECS rechtswidrig und nicht in vertraglichen Beziehungen zu den Beklagten verankert ist. Dies reicht jedoch nicht aus, um festzustellen, ob die Klage innerhalb eines Jahres nach der Enteignung erhoben wurde, wie es in einem Ausschlussverfahren erforderlich ist. Das richtige Rechtsmittel hätte daher darin bestehen müssen, eine accion publiciana oder accion revindicatoria einzureichen, um ihr Besitz- oder Eigentumsrecht geltend zu machen.

Quelle: Eversley Childs Sanatorium vs. Ehepartner Barbarona, G.R. Nr. 195814, 4. April 2018

Ma. Soledad Deriquito-Mawis ist Dekanin des Lyzeums der philippinischen Universität; Vorsitzender, Philippine Association of Law Schools; Gründer, Anwaltskanzlei Mawis