Das minderjährige Kind und die Möglichkeit, ein „Nachfolge-Visum“ zu erhalten

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DER PROZESS für die Petition minderjähriger Kinder durch Eltern mit Greencard-Inhaber ist im Vergleich zu Petitionen von US-Staatsbürgern nicht so schnell.





Minderjährige Kinder von Greencard-Inhabern fallen unter die zweite Präferenzkategorie und können je nach Prioritätsdatum zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt werden.

Um nicht mehrere Jahre warten zu müssen, bis das Prioritätsdatum gültig wird, können die minderjährigen Kinder in die Vereinigten Staaten reisen, indem sie das folgende Beitrittsvisum beantragen.





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Jose, ein rechtmäßiger ständiger Einwohner, beantragte bei Mariana als alleinerziehende Tochter über 21 Jahre. Mariana ist nicht verheiratet, hat aber zwei Kinder David und Joanna von ihrem Lebensgefährten Mark.



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Als Marianas Visum gültig wurde, wanderte sie allein in die USA aus. Die Kinder blieben auf den Philippinen, um die High School zu beenden und blieben bei Mark, bis Mariana finanziell in der Lage war, die Kinder zu unterstützen.

Mariana ist seit fünf Jahren in den USA und möchte, dass ihre Kinder, die jetzt 17 und 19 Jahre alt sind, in die USA kommen. Jose ist jedoch kürzlich verstorben. Können die Kinder auf Marianas Petition ihres Vaters noch als Follow-to-Join-Derivate gelten, oder muss sie neue Petitionen für ihre Kinder einreichen?



Abgeleitete Kinder

Im Allgemeinen gelten minderjährige Kinder von Greencard-Inhabern unter 21 Jahren als abgeleitete Kinder/Begünstigte und haben das gleiche Prioritätsdatum wie der Hauptantragsteller oder die ursprünglich beantragte Person.

Diese abgeleiteten Begünstigten bestehen in Fällen, in denen ein Originalantrag unter einer der Präferenzkategorien vorliegt, in dem die Kinder als Begünstigte des Hauptantragstellers aufgeführt sind. Abgeleitet bedeutet, dass die minderjährigen Kinder in den ursprünglichen Antrag des Hauptantragstellers aufgenommen werden. Wenn die abgeleiteten Kinder beschließen, nicht innerhalb von sechs Monaten mit ihrem Elternteil mit Greencard-Inhaber in die USA zu reisen, haben sie Anspruch auf Anschlussleistungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für das Follow-to-Join, aber es gibt bestimmte Fälle, die ihnen den Erhalt von Follow-to-Join-Visa als Derivate verwehren. Wenn das Kind altert oder vor der Einwanderung heiratet, ist das Kind nicht mehr berechtigt und der ursprüngliche Antragsteller, jetzt der Elternteil mit Greencard-Inhaber, muss einen neuen Antrag für das Kind stellen und einen neuen Prioritätstag festlegen.

Der Elternteil muss ein rechtmäßiger ständiger Wohnsitz bleiben und muss weiterhin Anspruch auf dieselbe Präferenzkategorie haben, damit die Kinder Anspruch auf Anschlussleistungen haben.

Wird der Elternteil US-Staatsbürger, gehen die Anschlussleistungen für die minderjährigen Kinder verloren. Wenn der Elternteil als Alleinstehender mit minderjährigen Kindern in die USA eingereist ist und später heiratet, bevor die Kinder nachziehen, sind die Kinder nicht zur Einwanderung berechtigt, da der Hauptbegünstigte nicht mehr in derselben Präferenzkategorie ist.

Im Fall von Mariana gelten ihre Kinder trotz des Todes des Petenten weiterhin als nachfolgende abgeleitete Kinder, da sie unter 21 Jahre alt sind und Mariana immer noch rechtmäßiger ständiger Wohnsitz und unverheiratet ist.

Auch wenn Marianas Vater verstorben ist, haben die Kinder Anspruch auf Anschlussleistungen, da die leistungsbegründenden Faktoren weiterhin bestehen. Die Möglichkeit, ein folgendes Beitrittsvisum zu beantragen, ist immer eine bessere Option, als eine neue Petition unter der zweiten Präferenz erneut einzureichen.

(Der Autor ist erreichbar unter [email protected] , www.tancinco.com , facebook/tancincolaw oder unter [02] 721-1963.)